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Essstörung bei Angehörigen: Wie du sie ansprichst und was hilft

Wenn du bei einem Angehörigen eine Essstörung vermutest, sprich die Person in einem ruhigen Moment an und beschreibe in Ich-Botschaften, was dir aufgefallen ist, ohne Gewicht, Figur und Essen in den Mittelpunkt zu stellen. Vermeide Vorwürfe und Druck, bleib geduldig und ermutige behutsam zu einer Beratung oder Behandlung. Auch du selbst kannst dich anonym bei der Telefonberatung Essstörungen des BIÖG beraten lassen.

Wenn du bei deinem Kind, deiner Partnerin, einem Freund oder einer Kollegin eine Essstörung vermutest, stehst du vor schwierigen Fragen. Soll ich etwas sagen, und wie? Was tue ich, wenn die Person abblockt? Angehörige und Freunde sind oft die Ersten, denen Veränderungen auffallen, und sie können Betroffene auf ihrem Weg aus der Krankheit unterstützen [1]. Hier liest du, was das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Angehörigen bei einer Essstörung raten, wann sofort Hilfe nötig ist und wo du selbst Unterstützung bekommst.

Woran du eine Essstörung bei anderen bemerken kannst

Viele Betroffene verheimlichen ihr Essverhalten, und manche erleben sich wegen eines gestörten Körperbildes gar nicht als krank. Umso mehr sind sie auf Beistand von außen angewiesen [3]. In Familien fällt oft zuerst auf, dass sich jemand zurückzieht, noch bevor das Essverhalten selbst auffällt [5]. Eltern beschreiben häufig das Gefühl, den Draht zu ihrem Kind zu verlieren [4]. BIÖG und IQWiG nennen unter anderem diese Beobachtungen:

BeobachtungWas dahinterstecken kannBeleg
Isst sehr wenig, meidet kalorienreiche Speisen, ernährt sich sehr einseitigEinschränken des Essens[3]
Isst bei Tisch normal, verschwindet aber oft direkt danachMögliches Erbrechen[3]
Meidet gemeinsame Mahlzeiten oder hat Ausreden, etwa schon bei Freunden gegessen zu habenVerheimlichen des Essverhaltens[3, 5]
Rascher Gewichtsverlust, starke Zunahme in kurzer Zeit oder deutlich schwankendes GewichtKörperliche Auswirkung einer Essstörung[3]
Auffällig viel Sport, weite KleidungGewicht kontrollieren, Veränderungen verbergen[3]
Redet ständig über Kalorien, Diäten und Gewicht, äußert sich oft negativ über die eigene FigurStarke gedankliche Beschäftigung mit Essen und Aussehen[3]
Anhaltende Niedergeschlagenheit oder Reizbarkeit, Leistungsabfall, Rückzug von Freunden und HobbysSeelische und soziale Folgen[3]

Einzelne Beobachtungen beweisen nichts. Besondere Essgewohnheiten können zu einem Lebensstil gehören, und ein starker Gewichtsverlust kann körperliche Ursachen haben, zum Beispiel eine Fehlfunktion der Schilddrüse [2, 3]. Das BIÖG rät Angehörigen deshalb, keine Verdachtsdiagnosen zu stellen [2]. Denk auch an Jungen und Männer. Bei ihnen wird eine Essstörung oft spät erkannt, weil sie Probleme selten von sich aus ansprechen. Sie streben häufiger einen muskulösen Körper an und sind deshalb oft normalgewichtig. Das BIÖG hält es bei ihnen für besonders wichtig, dass das Umfeld auf Auffälligkeiten achtet und Gesprächsbereitschaft zeigt [10].

Bevor du das Gespräch suchst

Nimm deine Wahrnehmung ernst. Das BIÖG rät, nicht abzuwarten und nicht darauf zu hoffen, dass die Essstörung von selbst wieder verschwindet. Informier dich über Essstörungen, denn das hilft dir, mit der Situation besser umzugehen [2]. Wie sich die einzelnen Formen zeigen, beschreiben die Ratgeber Magersucht: Anzeichen erkennen, Bulimie: Anzeichen erkennen und Binge-Eating-Störung: Anzeichen und Hilfe.

Frau in den Fünfzigern geht am Morgen allein und nachdenklich an einem Seeufer entlang
Bild: KI-generiert

Mit deiner Sorge musst du nicht allein bleiben, bis du die betroffene Person ansprichst. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde können sich an eine Beratungsstelle oder an die Telefonberatung Essstörungen des BIÖG wenden. Dort kannst du von deinen Beobachtungen erzählen und mit Fachleuten klären, ob deine Sorge berechtigt ist. Die Beraterinnen und Berater geben dir auch Hinweise, wie du jemanden dazu bewegen kannst, professionelle Hilfe anzunehmen [2]. Das Gespräch ist vertraulich und auf Wunsch anonym [7]. Nummer und Zeiten stehen auf unserer Seite Hilfe finden.

So kannst du das Gespräch führen

Das Wichtigste ist laut BIÖG, das Gespräch mit der betroffenen Person zu suchen [2]. Diese Grundsätze helfen dabei [1, 2]:

Mutter in den Fünfzigern und ihre erwachsene Tochter sprechen am Nachmittag ruhig bei Tee am Küchentisch
Bild: KI-generiert
  • Such dir einen ruhigen Moment, in dem ihr ungestört seid.
  • Sprich in Ich-Botschaften. Beschreib, welche Veränderungen dir aufgefallen sind und warum sie dir Sorgen machen.
  • Stell Gewicht, Figur und Essverhalten nicht in den Mittelpunkt, und kritisiere Essen und Figur nicht, auch nicht im Spaß.
  • Verzichte auf Vorwürfe, Schuldzuweisungen, Warnungen und Drohungen.
  • Hör zu und zeig Verständnis. Für Betroffene kann es eine große Erleichterung sein, jemanden zu finden, der zuhört.

Einen möglichen Einstieg schlägt das BIÖG selbst vor: "Ich habe in letzter Zeit das Gefühl, dass du ... Kann das sein?" [2] Behalte dabei den ganzen Menschen im Blick. Auf der BIÖG-Seite wünscht sich eine betroffene Person, als Mensch wahrgenommen und nicht auf ihre Essstörung reduziert zu werden [1]. Wer helfen will, muss zuerst Vertrauen aufbauen [2].

Wenn die Person abblockt

Rechne damit, dass das erste Gespräch nicht gelingt. Manche Betroffene reagieren abweisend, viele sind aber froh, dass sich jemand kümmert [3]. Bleib geduldig und beständig, auch wenn die Person anfangs nicht mit dir sprechen möchte [2]. Betroffene müssen selbst bereit sein, eine Therapie zu beginnen, und bis sie so weit sind, können Zeit und viele Gespräche nötig sein [1]. In dieser Zeit kannst du einiges tun [1]:

  • Zeig, dass jemand für die Person da ist. Mach Angebote zum Reden und frag nach.
  • Ermutige behutsam zu weiterer Hilfe, etwa zu einer Beratungsstelle oder einer psychotherapeutischen oder ärztlichen Praxis.
  • Hilf bei der Suche nach Informationen und begleite die Person, wenn sie Hilfe in Anspruch nimmt.
  • Nimm kleine Erfolge wahr und würdige sie.
  • Gib schönen Dingen und Erlebnissen Raum, die nichts mit der Essstörung zu tun haben.

Versuch nicht, die Person selbst zu therapieren. Meist fehlt dafür das Fachwissen, und ein Rollenkonflikt lässt sich dann kaum vermeiden. Übe keinen Druck oder Zwang aus. Mach lieber Vorschläge und stärke so ihre eigene Motivation [2]. Ist die Hürde zu einer Behandlung sehr hoch, kann eine anonyme Beratung am Telefon oder online ein erster Schritt sein, ebenso der Beginn mit einer Online-Therapie [2]. Bei Erwachsenen ist eine Behandlung gegen ihren Willen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Das BIÖG empfiehlt deshalb, sich von einer Beratungsstelle anleiten zu lassen, wie man sich verhalten kann [2].

Wenn dein Kind betroffen ist

Bei Minderjährigen tragen Eltern oder Sorgeberechtigte die Verantwortung dafür, dass eine Behandlung zustande kommt und durchgeführt wird, denn Kinder und jüngere Jugendliche können die Tragweite der Erkrankung meist nicht überblicken. Gelingt es in Gesprächen nicht, die Tochter oder den Sohn von einer ärztlichen Behandlung zu überzeugen, sollten Eltern sie laut BIÖG im Einzelfall auch gegen den Willen des Kindes durchsetzen, wenn sich körperliche und seelische Folgen zeigen oder das Gewicht sehr niedrig ist. Meist kommt es nicht so weit. Oft überzeugt schon ein Vorgespräch in einer Klinik die Jugendlichen davon, Hilfe anzunehmen [2]. Die Wahl des Hilfsangebots und die Entscheidung, ob die Eltern mitkommen, sollen nach dem BIÖG möglichst die Jugendlichen selbst treffen. Eine erste Anlaufstelle kann die Kinder- und Jugendarztpraxis sein [2].

Viele Eltern quält die Frage, ob sie schuld sind. Das IQWiG schreibt, dass eine Essstörung nie nur eine Ursache hat und nicht allein dadurch entsteht, dass man einmal etwas Unpassendes oder Verletzendes gesagt hat [4]. Auch das BIÖG betont, dass niemand Schuld an der Erkrankung hat [9]. Gemeinsame Mahlzeiten werden in vielen Familien zur Belastung, mit Misstrauen, Sprachlosigkeit oder lautem Streit [4]. Geschwister fühlen sich oft zwischen den Stühlen, entwickeln Schuldgefühle oder sind häufiger traurig, manche ahmen das Essverhalten nach. Oft werden sie in die Behandlung einbezogen, besonders bei der familienbasierten Therapie [4].

Wann sofort Hilfe nötig ist

Ist die Essstörung weit fortgeschritten und macht die Person einen schwer kranken Eindruck, sollte sofort ärztliche Hilfe geholt werden. Dasselbe gilt, wenn sie äußert, sich das Leben nehmen zu wollen, oder wenn du das vermutest [1]. Eine Essstörung kann so belastend werden, dass solche Gedanken entstehen, und meist deuten bestimmte Anzeichen darauf hin [1]. Woran du Suizidgedanken erkennst und wie du reagieren kannst, beschreibt der Ratgeber Suizidgedanken: Warnzeichen erkennen und Hilfe holen.

In sehr seltenen, lebensbedrohlichen Fällen kann eine Behandlung gegen den Willen der erkrankten Person nötig werden. Dafür gelten strenge gesetzliche Vorgaben, und die Regeln unterscheiden sich zwischen den Bundesländern etwas. Für Angehörige ist eine solche Situation eine große emotionale Belastung. Wenn du dir darüber Gedanken machst, sprich möglichst früh mit den behandelnden Fachkräften. Auskunft geben außerdem das örtliche Gesundheitsamt, der Sozialpsychiatrische Dienst, das Betreuungsgericht beim Amtsgericht und Beratungsstellen für Essstörungen [6].

Was dir selbst hilft

Eine Essstörung belastet auch das Umfeld. Vielen nahestehenden Menschen fällt es schwer, sich die Krankheit einzugestehen, und sie fühlen sich hilflos, verzweifelt und überfordert [1]. Es ist wichtig und berechtigt, dass du gut für dich selbst sorgst [4]. Das BIÖG nennt dafür Beratungsstellen, Selbsthilfeangebote und eigene psychotherapeutische Hilfe [1]. Manche Selbsthilfegruppen richten sich ausdrücklich an Angehörige. Dort sprechen Eltern, Partnerinnen und Partner, Geschwister und andere Bezugspersonen über ihre Sorgen und den Alltag mit der Erkrankung [8]. Bei der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (NAKOS) können Angehörige online bundesweit nach einer passenden Gruppe suchen [4]. Wenn dich Schuldgefühle oder eigene Schwierigkeiten mit dem Essen beschäftigen, können Therapie oder Beratung helfen, damit umzugehen [4].

Zwei Männer in den Vierzigern pflanzen bei Sonne Kräuter in ein Hochbeet und unterhalten sich
Bild: KI-generiert

Während der Behandlung

Die Behandlung kann sich über Monate bis Jahre hinziehen, mit Höhen und Tiefen. Auch danach sind die Sorgen nicht ganz vorbei, weil Nachsorgetermine anstehen und Rückfälle möglich sind [4]. Angehörige spielen in dieser Zeit eine wichtige Rolle und werden oft zu einzelnen Therapiestunden eingeladen. Manchmal ist es aber auch sinnvoll, dass eine Zeit lang wenig oder kein Kontakt besteht [4]. Frag die behandelnden Fachleute nach allem, was dich verunsichert, auch nach den rechtlichen Regeln [4]. Für Eltern und Angehörige ist es laut BIÖG hilfreich, während des Heilungsprozesses selbst fachliche Unterstützung anzunehmen. Für alle Essstörungen gilt: Je früher Beratung und Behandlung beginnen, desto größer sind die Chancen auf Heilung [2].

Selbsttests im Internet können erste Hinweise auf eine Essstörung geben. Ob eine Erkrankung vorliegt, können aber nur besonders ausgebildete Fachleute beurteilen [3]. Wenn die betroffene Person bereit ist, sich selbst einzuschätzen, kann sie dafür den Essstörungen-Check nutzen.

  1. Behörde Was können Angehörige und Andere tun?. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  2. Behörde Häufig gestellte Fragen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  3. Behörde Was sind mögliche Krankheitszeichen?. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  4. Behörde Essstörungen: Informationen für Eltern und Angehörige. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 23.07.2025. abgerufen am 28.10.2026
  5. Behörde Woran kann man eine Essstörung erkennen?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 23.07.2025. abgerufen am 28.10.2026
  6. Behörde Zwangsbehandlung. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  7. Behörde Beratungstelefon. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  8. Behörde Selbsthilfe. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  9. Behörde Ursachen und Auslöser von Essstörungen. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
  10. Behörde Wie bedeutsam ist das Geschlecht?. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), essstoerungen.bioeg.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026

Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.

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